Nutzungsbedingungen

Bevor Ihre Veranstaltung mit einem Feuerwerk aus unserem Hause gekrönt werden kann, muss dieses bei den zuständigen Ordnungsämtern angezeigt werden! Normalerweise muss die Anzeige 14 Tage vor Veranstaltung dort eingehen. Da wir allerdings zu den meisten Behörden seit Jahren gute Kontakte pflegen, können wir auch bis zu 3 Tagen vorher noch reagieren!

Feuerwerke zum Selbstabbrennen übergeben wir selbstverständlich nur gegen Ausnahmegenehmigung vom Ordnungsamt und nur an Personen ab 18 Jahren!

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